Kosten

Gebühren nach der Verordnung über die Notariatsgebühren

Die Gebühr für Geschäfte mit Geschäftswert bemisst sich innerhalb des festgesetzten Tarifrahmens nach dem gebotenen Zeitaufwand, nach der Bedeutung des Geschäfts (Wichtigkeit und Dringlichkeit) und nach der Verantwortung des Notars/der Notarin (Komplexität des Geschäfts).

Die Gebühr für Geschäfte ohne Geschäftswert und die Errichtung von Pfandrechten bemisst sich nach dem gebotenen Zeitaufwand gekoppelt mit einer Minimalgebühr. Es gelten durchgängig die folgenden Stundenansätze:

  • Notarin/Notar:
    CHF 250.— bis CHF 400.— / h
  • Notariatsfachangestellte:
    CHF 130.— bis CHF 180.— / h
  • Notariatsangestellte
    CHF 100.— bis CHF 150.— / h
  • ­Notariatspraktikantinnen und -Praktikanten:
    CHF 130.— bis CHF 180.— / h
  • Übriges Kanzleipersonal:
    CHF 80.— bis CHF 120.— / h
  • Auszubildende:
    CHF 50.— bis CHF 70.— / h

Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand bemisst sich innerhalb der Bandbreite der Stundenansätze nach der Bedeutung des Geschäfts (Wichtigkeit und Dringlichkeit) und der Verantwortung des Notars/der Notarin (Komplexität des Geschäfts)

Die tarifierte Gebühr umfasst die Entgegennahme der Rogation, die Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung einer öffentlichen Urkunde, die Vorbereitung der Urkunde, die Durchführung des Beurkundungsverfahrens, die Registrierung und Aufbewahrung der Urschrift, das Erstellen und die Herausgabe der Ausfertigungen sowie die Abschluss- und Archivierungsarbeiten.

Die Mehrwertsteuer von 8.1 % ist in der Gebühr nicht enthalten.

Bemessungsgrundlage: Summe der übertragenen Aktiven gemäss Anhang 1

Abschluss, Änderung oder Aufhebung
oder andere Urkunde nach Familienrecht
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 500.-

Abschluss, Änderung oder Aufhebung
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 300.—

a) Güterrechtliches Inventar (ZGB 195a)
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 500.—

b) Nachlassinventare
Bemessungsgrundlage: inventarisiertes Rohvermögen, d.h. Bruttobestand sämtlicher geldwerter Aktiven (wie Eigentum an Liegenschaften und Fahrnis, Nutzniessungsvermögen, Wertschriften, Bankguthaben, Versicherungsansprüche, Erbvorempfänge) gemäss Anhang 2

a) Beurkundetes Testament / Erbvertrag
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 500.—
b) Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 300.—

Beurkundung von Erbenscheinen
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 200.—

a) Grundstücksübertragung zur Tilgung
güterrechtlicher Forderungen gemäss Anhang 1 Bemessungsgrundlage:
Höhe der getilgten Forderung (bzw. Anrechnungswert oder Schuldübernahme oder amtlicher Wert der zu übertragenden Grundstücke, falls höher)

b) Kaufvertrag Bemessungsgrundlage: Kaufpreis gemäss Anhang 1

c) Kaufrechtsvertrag Bemessungsgrundlage: Kaufpreis gemäss Anhang 1

d) Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft

  • Bemessungsgrundlage: Vertragswert, das heisst gemäss Anhang 1
  • ­Amtlicher Wert bei der reinen Abtretung
  • ­Amtlicher Wert oder höhere Schuldübernahme
    bei der gemischten Abtretung
  • ­Anrechnungswert

e) Grundstückversteigerung Bemessungsgrundlage: Steigerungspreis gemäss Anhang 1

Bemessungsgrundlage:
Summe aller Leistungen der Parteien gemäss Anhang 1

Bemessungsgrundlage: Vertragswert, das heisst:

  • Amtlicher Wert bei der reinen Abtretung
  • Amtlicher Wert oder höhere Schuldübernahme
    bei der gemischten Abtretung
  • Anrechnungswert

a) Errichtung und Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen Bemessungsgrundlage: Jahreszins x Dauer gemäss Anhang 1

b) Verlängerung
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 100.—

c) Aufhebung (analog Planänderung)
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 500.—

d) Übertragung
wie Kaufvertrag (Ziffer 7.b) gemäss Anhang 1

Parzellierung / Vereinigung
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 500.—

Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 500.—

a) Errichtung
Bemessungsgrundlage: Anlagekosten gemäss Anhang 2
ausserordentlicher Aufwand max. doppelter Maximaltarif

b) Änderung und Aufhebung
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 100.—

Errichtung, Änderung oder Aufhebung
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 100.—

Errichtung, Änderung oder Aufhebung
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 200.—

wie Kaufvertrag (Ziffer 7.b) gemäss Anhang 1

Bürgschaft oder Bürgschaftsversprechen
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 100.—

a) Gründung AG, GmbH, Kommandit-AG
Bemessungsgrundlage: Gesellschaftskapital
sowie ein allfälliges Agio gemäss Anhang 4
Bei ausschliesslicher Barliberierung mind. 50 % von Anhang 4

b) Kapitalerhöhung oder –herabsetzung

­Generalversammlungsbeschluss

Bemessungsgrundlage:
erhöhtes bzw. herabgesetztes Gesellschaftskapital 75 % von Anhang 4

Verwaltungsratsbeschluss
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 400.—

c) Nachliberierung

Bemessungsgrundlage: Betrag der Nachliberierung 75 % von Anhang 4

a) Fusions-/Spaltungsbeschluss
übertragende Gesellschaft
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 50.—

b) Fusions-/Spaltungsbeschluss
übernehmenden Gesellschaft

Bemessungsgrundlage: Wert der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte inklusive der Ausgleichszahlungen und Abfindungen gemäss Anhang 4

c) Umwandlung
Bemessungsgrundlage:
Kapital der neuen Gesellschaft gemäss Anhang 4

d) Vermögensübertragung mit Grundstücken
Bemessungsgrundlage:
Bruttowert aller Grundstücke bzw. Wert aller zu übertragenden Aktiven (falls zusätzlich übrige Vermögenswerte übertragen werden) gemäss Anhang 1

e) Fusion von Stiftungen
Bemessungsgrundlage:
Aktivenüberschuss der übertragenen Vermögenswerte gemäss Anhang 4

f) Feststellungsurkunde Übertragung von Grundstücken
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 200.—

Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 200.—

Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 20.—

Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 200.—

a) erste Ausfertigung
in der Gebühr des Geschäfts enthalten

b) weitere und neue Ausfertigungen

Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 20.—

Öffentliche Beurkundungen von rechts-
geschäftlichen Erklärungen und Verträgen,
die solcher Beurkundung nicht bedürfen,
falls sie von den Parteien verlangt wird
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens CHF 300.—

Inbesondere Anmeldungen bei den Register-
ämtern, und Einreichen der Inventare, Auf-
nahme von Testamenten im Register, etc.
Gebühr nach dem gebotenen Zeitaufwand, mindestens

Honorar

Für nicht in der Notariatsgebühr enthaltene Aufwendungen wird ausser der Gebühr ein Honorar nach dem gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung des Geschäftes und der Verantwortung berechnet. Der verrechnete Stunden–Ansatz beträgt CHF 250.— exkl. MWSt.

Auslagen und Drittkosten

Auslagen, die nicht die Herstellung der Urkunde betreffen, oder sich aus Verrichtungen ausserhalb des Büros ergeben (wie Kopien, Porti, Telefonkosten, Reiseauslagen und dergleichen) sind in der Taxe nicht inbegriffen.

Drittkosten wie Registergebühren (z.B. Grundbuch, Handelsregister), Geometerkosten oder Steuern, die als Folge des notariellen Geschäftes erhoben oder veranlagt werden (z.B. Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern), sind in den vorstehenden Taxen nicht inbegriffen.